private krankenversicherung für angestellte
Angestellte und Arbeitnehmer können sich privat versichern. Die Voraussetzung ist, daß das jährliche Bruttoeinkommen über der Versicherungspflichtgrenze von 47.700 € liegt. Regelmäßige Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld können dem Jahreseinkommen zugerechnet werden. Wie auch in der Gesetzlichen zahlt der Arbeitgeber die Hälfte des Beitrages.
Abhängig von der gewählten Tarifkombination
- Behandlung als Privatpatient
- Stationär möglich: Einbett Zimmer, Chefarzt-Behandlung
- Zahnersatz, Heilpraktiker, Sehhilfen
- Keine Zuzahlung auf Medikamente und Heilmittel (z.B. Massagen)
